• Über uns
  • Aktionen
  • Mitmachen
  • Spenden
  • Kontakt
  • Medienspiegel
  • News
  • Links
  • FR

Der Polizeistaat schleicht sich an. Was können wir tun?

Veröffentlicht am 11. Dezember 2020.

Das Entscheidende geschieht im Schatten der Pandemie: der Rückbau des Rechtsstaats. Ja, auch in der schweizerischen Eidgenossenschaft! So geschehen mit dem ​«Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (bekannt als Antiterrorgesetz) das die eidg. Räte am 25. September verabschiedet haben.

Wer als «terroristischer Gefährder» gilt, kann von der Polizei ohne Gerichtsurteil bis zu neun Monaten unter Hausarrest gestellt werden. Das gilt selbst für Jugendliche ab 15 Jahren. Das ist eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Schweiz wäre damit die einzige westliche Demokratie, die eine willkürliche Freiheitsberaubung kennt. Es gibt nur eine Ausnahme: Die USA mit ihren Lagern in Guantanamo.

Die Polizei kann Kindern ab 12 Jahren Kontaktverbote erteilen oder ihnen verbieten, ein bestimmtes Gebiet zu verlassen – ein Verstoss gegen die Kinderrechtskonvention.

«Die neue ‹Terrorismus›-Definition der Schweiz schafft einen weltweit gefährlichen Präzedenzfall», schreibt das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte. 50 Schweizer Rechts-ProfessorInnen haben den Bundesrat vor diesen Rechtsverletzungen eindringlich gewarnt.

Wer ist ein terroristischer Gefährder? In Zukunft genügt der Verdacht, dass jemand «eine terroristische Aktivität» ausüben wird. Das ist nicht einmal ein Tatverdacht geschweige denn eine vorbereitende Handlung!

Was ist eine «terroristische Aktivität»? «Bestrebungen zur Beeinflussung oder Veränderung der staatlichen Ordnung, die durch die Begehung oder Androhung von schweren Straftaten oder mit der Verbreitung von Furcht und Schrecken verwirklicht oder begünstigt werden sollen», sagt das Gesetz [Hervorhebung Red.]. Ein Gummi-Paragraph – wenn nicht eher ein Knüppel.

Der EU-Koordinator für Terrorismusbekämpfung, Gilles de Kerchove, rückt Corona-Skeptiker in die Nähe des Terrorismus (Zeit: «Corona als Waffe von Terroristen»). In Deutschland stehen die Querdenker bereits unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Dabei wollen sie gar keine «Veränderung der staatlichen Ordnung», sondern bloss ihre Wiederherstellung.

Was tun? Das Referendum der linksgrünen Jungparteien zusammen mit der Sammelplattform wecollect zählt knapp 15’000 Unterschriften und droht zu scheitern.

Wir betrachten das Gesetz als echte Bedrohung des Rechtsstaates. Nachdem wir unter erschwerten Bedingungen das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz geschafft haben, richten wir jetzt unsere ganze Sammelkraft auf das Antiterrorgesetz.

Aber es wird anspruchsvoll: Es ist kalt, es herrscht Mini-Lockdown und bald «drohen» die Festtage. Um es zu schaffen, brauchen wir die Unterstützung all der Menschen, die wie Sie jetzt diesen Text lesen.

Drei Schritte und Sie machen der Schweiz ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk:

  • Unterschriftenbogen herunterladen und ausdrucken
  • Unterschreiben und vielleicht noch die eine oder andere Unterschrift im Haus sammeln (Argumentarium)
  • Einsenden an: Verfassungsfreunde, 3000 Bern

Wenn Ihnen die direkt-demokratische Schweiz mehr als ein Weihnachtsgeschenk wert ist: Immer ein paar Unterschriftenbogen bei sich haben und bei jeder sich bietenden Gelegenheit Unterschriften «pflücken».

Gelingt dieses Referendum, schaffen wir es in die erste Liga der referendumsfähigen Bewegungen. Das bedeutet bereits eine Portion politischen Einfluss.

Wenn Sie die Arbeit der Verfassungsfreunde unterstützen wollen, können Sie hier Mitglied werden oder hier eine Spende überweisen.

Daniel Stricker im Gespräch mit Michael Bubendorf (Freunde der Verfassung) und Nicolas Rimoldi (FdP)

Aufruf von Christoph Pfluger (Freunde der Verfassung):

Home Impressum Login