Kanton Neuenburg verankert digitale Integrität in der Verfassung

In einem bedeutenden Schritt für die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wird das Recht auf digitale Unversehrtheit nun offiziell in der Kantonsverfassung des Kantons Neuenburg verankert. Bei der Abstimmung am 24. November 2024 hatten die Wählerinnen und Wähler die Möglichkeit, nebst den nationalen Vorlagen auch über diese wegweisende Änderung zu entscheiden.

Der Kanton Neuenburg hat die Verfassungsänderung mit einem klaren JA angenommen.

Die Verfassungsänderung zielt darauf ab, grundlegende Rechte im digitalen Raum zu schützen. Laut dem neuen Artikel 10a zur digitalen Integrität wird:

  1. Die digitale Integrität gewährleistet.
  2. Sie umfasst das Recht auf:
    • Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung
    • Sicherheit im digitalen Raum
    • ein Offline-Leben, damit der Staat keine digitalen Beziehungen auferlegen kann
    • das Vergessenwerden.
  3. Der Staat fördert digitale Integration und sensibilisiert die Bevölkerung für die Herausforderungen der Digitalisierung – und setzt sich für die digitale Souveränität der Schweiz ein.

Mit dieser Initiative ist der Kanton Neuenburg Vorreiter zum Schutz der digitalen Rechte seiner Bürger. Die Idee, ein Recht auf ein Offline-Leben zu schaffen, stellt sicher, dass die Menschen nicht gezwungen werden können, sich ausschliesslich in der digitalen Welt zu bewegen. Der Kanton verpflichtet sich ausserdem, einen Zugang zu menschlichen Ansprechpartnern in der Verwaltung anzubieten.

“Freunde der Verfassung” gratuliert zu diesem bahnbrechenden Wandel in der Verfassung. Es ist an der Zeit, dass diese entscheidenden Fragen national diskutiert werden, um ähnliche Fortschritte in anderen Regionen der Schweiz zu fördern.

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