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Nach dem Willen von Bundesrat und Bundesversammlung soll es zu einem Systemwechsel bei der Organspende kommen1 . Bis heute gilt die Zustimmungslösung, was bedeutet, dass sich ein Mensch zu Lebzeiten freiwillig als Organspender registrieren lassen kann. Neu soll die Widerspruchslösung gelten: Nur wenn jeder Einzelne seinen ausdrücklichen Willen in einem Register hinterlegt, dass er kein Organspender sein will, werden ihm keine Organe nach seinem Tod entnommen. Auch sollen in diesem Fall die nächsten Angehörigen einbezogen werden, dies ist die sog. erweiterte Widerspruchslösung.
Die Änderung des heute gültigen Transplantationsgesetzes ist der indirekte Gegenvorschlag auf die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten», die im März 2019 von «Jeune Chambre internationale» eingereicht worden ist2. Für diesen indirekten Gegenvorschlag läuft gegenwärtig die Referendumsfrist bis zum 20. Januar 2022.
«Swisstransplant» sowie das Schweizer Parlament erhoffen sich mit der Gesetzesänderung eine Steigerung der Organspendenzahl in der Schweiz, ein verständliches und sinnvolles Anliegen. Jedoch ist zunächst nicht klar, ob das gesetzte Ziel mit dem Systemwechsel erreicht werden kann, wie der Bundesrat selbst in seiner Botschaft zum Gesetz dargelegt hat3. Viel wichtiger ist aber ein anderer, entscheidender Einwand.
Beim Systemwechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung befürwortet der Staat eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung, das Recht des Menschen auf körperliche Unversehrtheit4. Dieses Grundrecht wird mit der Änderung des Transplantationsgesetzes nicht mehr bedingungslos gewährleistet, denn jeder Einzelne muss sich zuerst in einem staatlichen Register eintragen, damit ihm nach seinem Tod keine Organe entnommen werden. Damit erfolgt bei dieser Gesetzesänderung der gleiche Paradigmenwechsel wie beim Covid-19-Gesetz. Erst unter der Bedingung der Impfung oder eines negativen Tests erhält der Einzelne Zugang zum sozialen Leben und erst unter der Bedingung der ausdrücklichen Erklärung meines Widerspruchs werden mir nach meinem Tod keine Organe entnommen. Das heisst in der Konsequenz: Grundrechte gelten nicht mehr bedingungslos. Damit zeichnet sich wie bei den Pandemiemassnahmen «beim staatlichen Handeln der Paradigmenwechsel «Nutzen vor Würde»» ab5.
Selbstverständlich unterstützen die Verfassungsfreunde alle Anstrengungen, dass es in der Schweiz mehr Organspender gibt. Aber der Entscheid muss freiwillig bleiben und darf nicht unter eine Bedingung gestellt werden, damit mein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit garantiert wird.
2 https://www.swisstransplant.org/de/organ-gewebespende/rechtliche-grundlagen/organspende-initiative
3 Botschaft zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» und zum indirekten Gegenvorschlag
(Änderung des Transplantationsgesetzes) vom 25. November 2020 / 9557
4 Art. 10 Abs. 2 BV
5 Ruth Baumann-Hölzle, Die Menschenwürde wird untergraben, NZZ vom 6. Oktober 2021