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In der 8. / 9. Klasse findet «nur noch eine Kurzuntersuchung statt, die mit einem Beratungsgespräch ergänzt werden soll. Der Impfstatus wird anlässlich dieses Gesprächs erhoben und ergänzt. Ohne ausdrückliches Einverständnis der Jugendlichen darf keine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten erfolgen.» (Hervorhebung vom Verfasser)
Bisher war klar, dass bei Gesundheitsfragen das Einverständnis der Eltern eingeholt werden muss.
Bei so wichtigen Belangen wie der Gesundheit unserer Kinder und deren Impfstatus sollten die Eltern mit ins Boot geholt werden. Eine de facto-Ausschlussklausel wie sie der Paragraph 7 nahegelegt, ist inakzeptabel!