Die Schweiz vor einer historischen Entscheidung: Souveränität oder Unterwerfung?

Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU stehen an einem entscheidenden Wendepunkt. Am 20. Dezember 2024 plant der Bundesrat, den ausgehandelten Rahmenvertrag (Bilaterale III) mit der EU zu unterzeichnen, ein Schritt, der die Unabhängigkeit des Landes ernsthaft gefährden könnte. Dieses Abkommen soll die bestehenden bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU – insbesondere in den Bereichen Marktzugang und wirtschaftliche Zusammenarbeit – spezifizieren, sorgt jedoch bereits jetzt für heftige politische Debatten, da es unter anderem hohe Kohäsionszahlungen an die EU vorsieht und die direkte Demokratie sowie die Souveränität der Schweiz infrage stellen könnte.

Die als „Paketlösung“ bezeichnete Vereinbarung entpuppt sich als komplexes, schwer verständliches 1000-seitiges Dokument, das auf eine institutionelle Unterordnung hinauslaufen könnte. Um den Vertrag dem Land schmackhaft zu machen, plant der Bundesrat, ihn in einzelne Pakete zu unterteilen, die dann vom Parlament und Volk genehmigt werden sollen. Doch diese Taktik ändert nichts daran, dass der gesamte Vertrag abzulehnen ist.

Wirtschaftliche Vorteile oder ein strategischer Fehler?

Befürworter des Rahmenabkommens argumentieren mit wirtschaftlichen Vorteilen. Doch diese vermeintlichen Vorteile stehen in keinem Verhältnis zum Verlust an Souveränität. Die Schweiz hat bewiesen, dass sie auch ohne institutionelle Anbindung an die EU wirtschaftlich erfolgreich sein kann. Warum also das Risiko eingehen, sich einer Organisation zu unterstellen, die selbst mit internen Herausforderungen kämpft?

Die Kohäsionszahlungen, die im Rahmen des Abkommens an die EU fällig wären, werfen Fragen auf. Der Verdacht, dass hier eher die Interessen der EU im Vordergrund stehen, wächst. Laut Recherchen würde die Schweiz künftig etwa 350 Millionen Franken jährlich an die EU zahlen. Der genaue Betrag ist noch offen und könnte sich in den Verhandlungen ändern.

Fremde Gerichte

Die Diskussion über den Streitbeilegungsmechanismus und die Unterstellung der Schweiz unter den EuGH ist zentral für die laufenden Verhandlungen zu den Bilateralen III, die auf ein neues institutionelles Abkommen abzielen.
Der Bundesrat hat schon im 2013 das von der EU vorgeschlagene Modell akzeptiert, das eine Unterstellung der Schweiz unter den EuGH über einen Schiedsgericht-Mechanismus vorsieht. Dabei wurde ein Alternativvorschlag ignoriert, der eine Anbindung an die Efta-Überwachungsbehörde und den Efta-Gerichtshof vorgesehen hätte. Diese Alternative hätte der Schweiz mehr Mitsprache ermöglicht, ohne den gesamten Binnenmarkt-Acquis übernehmen zu müssen. Die Entscheidung für den EuGH-Mechanismus – ursprünglich mit Blick auf eine mögliche Annäherung an die EU – führte somit zu einem politischen „point of no return“, obwohl ein EU-Beitritt damals weder öffentlich unterstützt noch politisch realistisch war.
Der Streitbeilegungsmechanismus ist also nicht nur eine technische, sondern auch eine politisch hochbrisante Frage, die die Grundzüge der bilateralen Beziehungen auf Jahrzehnte prägen wird.

Ein fragwürdiges Timing

Die Entscheidung fällt ausgerechnet am 20. Dezember, kurz vor Weihnachten, zum letzten Tag der Wintersession. Viele sehen dies als kalkulierten Schachzug, um Öffentlichkeit und Opposition zu überrumpeln.

Das Volk hat das letzte Wort

Die Diskussion um das Rahmenabkommen mit der EU wirft grundlegende Fragen zu Unabhängigkeit, Demokratie und Identität der Schweiz auf. Kritiker befürchten eine institutionelle Anbindung an die EU und eine Gefährdung der hart erkämpften Souveränität. Es liegt an der Regierung, die Interessen des Landes konsequent zu verteidigen und einer solchen Entwicklung entgegenzuwirken. Wenn die Regierung aber versagt, hat das Volk immer noch die Möglichkeit das letzte Wort mittels Referendum zu haben. Es bleibt zu hoffen, dass die zwei SVP-Bundesräte die Dringlichkeit einer Volksabstimmung erkennen. Denn ein so gravierender Eingriff in die Unabhängigkeit der Schweiz darf nicht ohne die Zustimmung des Volkes erfolgen.
Als Freunde der Verfassung sprechen wir uns klar gegen dieses Abkommen aus.

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