Fairness im Abstimmungsbüchlein
28.02.2022, von News Team
Die Freunde der Verfassung haben am 24. Januar 2022 die Petition “Fairness im Abstimmungsbüchlein – Bundesrat und Parlament täuschen den Souverän” in Bern eingereicht. Über 70’000 Menschen sind gegen den manipulativen Text im Abstimmungsbüchlein.
Hintergrund
Der Text des offiziellen Stimmzettels bedient sich der Propaganda und erwähnt darauf vorallen die “Härtefälle” und “Kinderbetreuung” und verschweigt damit die wichtigsten Punkte des neuen Covid-Gesetzes. Die gefährlichen Verschärfungen wie das “umfassende digitale Contact-Tracing”, welches in Zukunft jeden Schweizer auf Schritt und Tritt überwacht, die “Legitimation des Covid-Zertifikates”, welches die Zweiklassengesellschaft etabliert und die Diskriminierung von Ungeimpften festschreibt und “die alleinige Bestimmung des Bundesrates über die Covid-Politik” wodurch die Gewaltentrennung stark verletzt wird, werden nicht erwähnt.
Forderungen der Petition
- Wir fordern eine neutrale Abstimmungsfrage!
Die Abstimmungsfrage zum Covid-Gesetz ist manipulativ. Die Argumente der Befürworter werden direkt in die Abstimmungsfrage integriert. Staatspolitisch und gesellschaftlichgewichtige Argumente der Gegner werden komplett weggelassen. Ein solches Vorgehen verfälscht das Abstimmungsverhalten der Stimmbürger und ist einer direkten Demokratie unwürdig.
- Wir fordern, gleich viel Platz für Pro und Contra und einen objektiven Informationsteil
Bundesrat und Parlament erhalten im Abstimmungsbüchlein ein Vielfaches an Platz zur Darlegung der eigenen Argumente im Vergleich zum Referendums- bzw. Initiativkomitee. In der Rubrik «In Kürze» wird in einer Scheinobjektivität die Ausgangslage und die Vorlage beschrieben. De facto kommt dieser Passus einem Ja-Argumentarium sehr nahe. Kombiniert mit der manipulativen Abstimmungsfrage hat die Pro-Seite in dieser Rubrik rund 75% der Doppelseite zur Verfügung, um für ein Ja zu werben.
- Wir fordern, dass die Abstimmungempfehlungen auf der Rückseite des Abstimmungsbüchleins weggelassen werden
Die Abstimmungsempfehlung von Bundesrat und Parlament auf der Rückseite des Abstimmungsbüchleins soll künftig unterlassen werden. Bundesrätliche Empfehlungen haben aufgrund der Bekanntheit und der Magistraten einen starken Einfluss auf die Meinungsbildung und beeinflussen die Meinungsbildung der Stimmbürger zu stark. Wird ein Referendum oder eine Initiative ergriffen, besteht ganz offensichtlich ein Bedürfnis der Bevölkerung, sich im politischen Prozess einzubringen und/oder es besteht eine Unzufriedenheit mit dem Gesetzesvorschlag des Parlaments.
Alle Begründungen für diese Forderungen sind auf der Petitionswebsite dargelegt.
Abgabe der Petition
Die Petition wurde am 24. Januar 2022 um 14.00 Uhr der Bundeskanzlei, Bundeshaus West, überreicht.