Verfassungsbrüche ohne Ende stoppen

Bundesrat und Parlament haben aus dem Corona-Massnahmen-Debakel nichts gelernt: Sie begehen laufend neue Verfassungsbrüche, setzen auf Notrecht und dringliche Bundesgesetze, um das Volk auszutricksen. Die Freunde der Verfassung verurteilen diese Verluderung der demokratischen Sitten scharf. Die Berner Politiker müssen schleunigst auf den Boden der Verfassung zurückkehren und die Volksrechte achten.

Es geschah alle innert wenigen Tagen in der aktuellen Herbstsession der eidgenössischen Räte in Bern. Gleich in mehreren Fällen traten die gewählten Volksvertreter die Schweizer Verfassung mit Füssen, oder sie missachteten die Volksrechte:

  • Verlängerung des Covid-Gesetzes: Der Nationalrat will das Covid-Gesetz um zwei Jahre bis Ende 2024 verlängern. Im Zentrum steht dabei der verlängerte Einsatz des nutzlosen und diskriminierenden Zertifikats. Doch endgültig wird darüber erst in der Wintersession durch den Ständerat entschieden. Dahinter steckt ein erneutes Manöver zum Austricksen der direkten Demokratie: Denn die Verlängerung des Covid-Gesetzes würde erklärtermassen für dringlich erklärt. Damit blieben bis zum Inkrafttreten am 1. Januar nur noch wenige Wochen. Bis das Referendum dagegen zustande kommt – und erst recht bis zu einer Volksabstimmung – würden Monate verstreichen. Auf diese Weise werden der Souverän und die direkte Demokratie ausgehebelt. Das geht gar nicht.
  • AHV und Prämienverbilligung: Ebenfalls durch dringliche Gesetzesänderungen oder sogar durch Notrecht will die Mitte-Links-Mehrheit massiv mehr Steuergeld in die Verbilligung der Krankenkassenprämien pumpen und die AHV-Renten der Teuerung anpassen. Auch hier werden die demokratischen Spielregeln ausser Kraft gesetzt. Das sieht sogar Bundesrat Ueli Maurer so. Das Notrecht sei nicht für solche Situationen geschaffen geworden, die Rechtsgrundlage fehle, sagte er in der Ratsdebatte.
  • Verschandelung der Alpen: Schliesslich will das Parlament die Verschandelung unserer Alpen durch Windräder und Freiflächen-Solaranlagen per Dringlichkeit durchpauken. Dies verstösst einerseits inhaltlich gegen verschiedene Verfassungsbestimmungen, andererseits wird dadurch einmal mehr der Souverän um seine Rechte gebracht. Dies bestätigt der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Alain Griffel vom Rechtswissenschaftlichen Institut der Universität Zürich: «Ich teile die Einschätzung, dass das Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter auch in der gestern vom Nationalrat beschlossenen Fassung unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten in verschiedener Hinsicht problematisch ist und deshalb zwingend einer vertieften verfassungsrechtlichen Beurteilung unterzogen werden müsste.» Dies sei «umso mehr geboten, als es Sache des Parlaments ist, die Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes zu prüfen und einzuhalten».

Verfassungsfreunde bekämpfen Erosion des Rechtsstaats
Die Freunde der Verfassung verurteilen diese fortgesetzte und mehrfache Missachtung der Bundesverfassung und der direktdemokratischen Volksrechte durch das Parlament scharf. Es kann und darf nicht sein, dass sich die gewählten Volksvertreter über die Verfassung und das Volk erheben. Dieser Verluderung der demokratischen Sitten und der Erosion des Rechtsstaats ist Einhalt zu gebieten. Die aktuellen Vorfälle zeigen, dass die Existenz und die Arbeit der Verfassungsfreunde wichtiger ist denn je. Wenn die Volksvertreter Volk und Verfassung verraten, braucht es eine unabhängige politische Kraft, die sich konsequent für die Achtung der Grundrechte und der direkten Demokratie einsetzt.

Für Anfragen: pressestelle@verfassungfreunde.ch

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