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Wir setzen uns für die vollständige und bedingungslose Anwendung der in der Schweizer Bundesverfassung garantierten Grundrechte ein. Wir engagieren uns darüber hinaus für die Vollendung der direkten Demokratie, das heisst für einen Ausbau der Volksrechte und der verfassungsmässigen Verankerung von Kontrollmechanismen des Souveräns gegenüber den Exekutivorganen.
Wir kommen aus der Mitte der Gesellschaft und repräsentieren verschiedene soziale Schichten, sämtliche Altersgruppen, entstammen diversen politischen Lagern und widersetzen uns dem traditionellem Links-Rechts-Schema.
Im Umgang miteinander richten wir uns nach der Präambel der Bundesverfassung und der Charta des Vereins.
Wir vertrauen auf die Kraft der Eigenverantwortung und nehmen für uns das Recht auf Risikoeinschätzung sich selbst, anderen und unserer Umwelt gegenüber in Anspruch. Wir richten uns dabei nach der Präambel der Bundesverfassung und der Charta des Vereins.
Wir sind in kleinen, überschaubaren Gruppen organisiert, in welchen man sich kennt, den Austausch pflegt, Unterstützung und Rückhalt gibt. Die Regiogruppen sind die erste Anlaufstelle für die Mitglieder. Die Regiogruppen sind untereinander, in den Sektionen und mit anderen Organisationen vernetzt. Dem guten Ruf der Verfassungsfreunde tragen wir alle Sorge.
Wir beteiligen uns an relevanten politischen Diskursen. Dabei legen wir Wert auf Toleranz, Wertschätzung und Offenheit gegenüber anderen Meinungen und suchen den Austausch und die Kontroverse auf Augenhöhe. Wir nutzen sämtliche demokratischen Freiräume, wie sie von der Bundesverfassung garantiert werden, und pflegen eine wechselseitige Informationskultur.
Aufgrund unserer ständigen Suche nach Wahrheit nehmen wir keine dogmatischen Haltungen ein. Wir stützen uns breit ab und kommunizieren nachvollziehbar und transparent.
Wir legen grossen Wert auf die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, welche die gleichen Ziele verfolgen und sich auf der Grundlage derselben Werte und Haltungen engagieren. Wir fördern die gegenseitige Unterstützung und Vernetzung der Partnerorganisationen.
Die Freundinnen und Freunde der Verfassung stehen im Sinne der Präambel der eidgenössischen Bundesverfassung (BV) für eine freie und souveräne, gerechte, solidarische, menschenwürdige und alles Leben respektierende Schweiz ein. Sie erneuern den auf dem Rütli geleisteten Eid und bekennen sich zur Verfassung im geschwisterlichen Geiste der Gründer der Eidgenossenschaft
Die Freundinnen und Freunde der Verfassung setzen sich für eine gewaltfreie und den Frieden fördernde Gesellschaft ein, die von den Werten Freiheit, Gleichheit, Geschwisterlichkeit, Transparenz und Toleranz geprägt ist, und fördern in Wort und Tat die Bewahrung folgender Werte:
Die Freundinnen und Freunde der Verfassung respektieren jedes Lebewesen und verpflichten sich, mit achtsamen und friedvollen Worten und Taten zu sprechen und zu handeln.
Bern, 3. November 2020
vom 18. April 1999 (Stand am 7. März 2021)
Präambel
Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,
geben sich folgende Verfassung
…
Diese Antwort finden Sie auf unserer Website.
Adresswechsel bitte melden an: sekretariat@verfassungsfreunde.ch
Ja, für diese ist eine Umleitung durch die Post eingebaut – alles kommt immer bestens an seit Juli 2020, ausser Paketpost.
Diese bitte direkt an unser Büro in Zuchwil bei Solothurn senden: Verfassungsfreunde, Gewerbestrasse 2, 4528 Zuchwil
Nein, bitte Dokumente im Original per Post senden.
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sollten in der Kolonne «Wohnadresse» ihre Wohnadresse im Ausland einschliesslich Postleitzahl, Wohnort und Wohnsitzstaat einsetzen und die Rubriken «Kanton, PLZ, Gemeinde» mit den Angaben zu ihrer letzten schweizerischen Stimmgemeinde ausfüllen (sofern Sie beim Wegzug der Gemeinde ihre neue Adresse im Ausland gemeldet haben.) Und dann per Post an uns… es werden nur Unterschriftenbögen im Original akzeptiert.
Bevor Sie diese kontaktieren, hier Alternativen:
https://www.corona-werkzeuge.ch/
https://www.verein-legal-help.ch/
https://vereinte-rechtshilfe.ch/
https://www.rechtsberatung-schweiz.com/
https://www.levirusdeslibertes.ch/
https://sos-gesundheitsberufe.ch/
https://juristen-komitee.ch
Im weiteren kann vieles gelesen und recherchiert werden:
https://t.me/philippkruse
https://t.me/heinzraschein
https://t.me/CR_Juristisches
https://www.youtube.com/channel/UCTw0EbZd7wZifGBEp5sSJfw
Haftungserklärungen/Formulare:
Unsere Partner Organisation widmet sich diesen Fragen.
https://aletheia-scimed.ch/
Der Staat darf nicht diskriminieren.
Private Unternehmen, die keinen Grundversorgungsauftrag haben, dürfen das. Präzendenzfälle zeigen leider, dass es keinen Sinn macht rechtlich dagegen vorzugehen.
Erst der unweigerlich sinkende Umsatz wird Unternehmer zum Umdenken bewegen.
• Falls Sie in einem Pflegeberuf arbeiten, hilft: https://sos-gesundheitsberufe.ch
• Falls Sie vom Arbeitgeber diskriminiert werden: siehe rechtliche Hilfsorganisationen oben.
Diese Angaben sind alle ohne Gewähr sondern zeigen lediglich auf, was Fdv durch Fragen herausfinden konnte. Wenden Sie sich für detaillierte und gesetzlich fundierte Auskünfte an eine juristisch ausgebildete Person.
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/testen-impfen-und-das-recht-des-arbeitnehmers-auf-privatsphaere-dYl9vE3
Laut dem Autor dieses Beitrags ist die Kündigung unzulässig, wenn der betroffene Arbeitnehmer nicht in einer besonders exponierten Branche wie z.B. Gesundheitswesen arbeitet.
Erfolgt trotzdem eine Kündigung, dürfte sich diese öfters als missbräuchlich erweisen und der Arbeitnehmer hätte einen Entschädigungsanspruch von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 336a OR).
Update 2. September 2021
In der Schweiz hat der Arbeitgeber das Recht einem Angestellten jederzeit zu kündigen, nicht nur wegen Impfverweigerung sondern auch anderen privaten nicht genehmen Engagements oder Haltungen, wirtschaftlichen Gründen, etc.
Das RAV hat einen grossen Ermessungsspielraum, um Einstelltage zu bestimmen, wenn der Entlassungsgrund Impfverweigerung ist. Wie kann man diese ‘Strafe’ verhindern?
Eine Praxis dazu gibt es noch nicht, aber folgendes ist nützlich:
• Wenn Argumentation mit dem Arbeitgeber fruchtlos ist, soll man sich kündigen lassen. Dabei den Kündigungsgrund mit ihm aushandeln, möglichst nicht ‘wegen Impfverweigerung’.
• Nach der Anmeldung beim RAV die Verfügung abwarten. Diesen Entscheid kann man verwaltungsrechtlich anfechten.
Jeder Fall ist individuell. Aber bei Fragen dazu: www.vereinte-rechtshilfe.ch
Eine interessante Alternative erhielten wir von einem Leser:
Wenn Sie gezwungen werden sich impfen zu lassen, um Ihren Arbeitsplatz zu behalten, dann haben Sie hier eine Auflistung wie sie diese umgehen können. Das Geheimnis ist es, die Impfung NICHT abzulehnen…
Ein Freund, der beim Gesundheitsamt arbeitet, wird unter Druck gesetzt, sich impfen zu lassen: Er schrieb an seinen Vorgesetzten:
“Ich schreibe Ihnen in Bezug auf die Angelegenheit der möglichen Covid-Impfung und meinen Wunsch, vollständig informiert zu werden und ALLE Fakten zu kennen, bevor ich mich impfen lasse. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen die folgenden Informationen zukommen lassen könnten:
Sobald ich die oben genannten Informationen vollständig erhalten habe und ich mir sicher bin, dass KEINE Gefahr für meine Gesundheit besteht, bin ich gerne bereit, Ihr Angebot für die Behandlung anzunehmen, allerdings unter bestimmten Bedingungen – nämlich dass:
Der Punkt ist, dass Sie NICHT abgelehnt haben, wenn die Arbeitgeber diese Informationen nicht geben können…
Diese Angaben sind alle ohne Gewähr sondern zeigen lediglich auf, was Fdv durch Fragen herausfinden konnte. Wenden Sie sich für detaillierte und gesetzlich fundierte Auskünfte an eine juristisch ausgebildete Person.
Das Petitionsrecht ist das Recht, schriftlich ein Anliegen an eine zuständige Behörde zu richten. Diese kann on-line gemacht werden und braucht keine handschriftliche Unterschrift. Die Petition kann als Bitte, als Forderung oder als einfache Anregung formuliert werden. https://www.ch.ch/de/demokratie/politische-rechte/petition/
Wenn die Stimmberechtigten gegen Beschlüsse des Parlaments sind, können sie das Referendum ergreifen (fakultatives Referendum). Das Referendumskomitee muss dann innerhalb von 100 Tagen 50 000 gültige handschriftliche Unterschriften sammeln. Diese Frist beginnt zu laufen mit dem Tag, an dem der betreffende Erlass amtlich veröffentlicht wird. Das Gesetz tritt nur in Kraft, wenn es von der Mehrheit der Abstimmenden angenommen wird.https://www.ch.ch/de/demokratie/politische-rechte/fakultatives- referendum/das-obligatorische-und-das-fakultative-referendum-in-der-sch/
Die eidgenössische Volksinitiative ist ein politisches Instrument, das es den Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, die Bundesverfassung zu ändern. Damit eine Volksinitiative zustande kommt, müssen die Initiantinnen und Initianten innerhalb von 18 Monaten 100 000 handschriftliche Unterschriften von stimm- berechtigten Personen sammeln. https://www.ch.ch/de/demokratie/politische-rechte/volksinitiative/was-ist- eine-eidgenossische-volksinitiative/
Weil wir mit den obigen Instrumenten direkten Einfluss auf die Demokratie haben, brauchen wir kein Verfassungsgericht.
In der Schweiz ist jedes Bundesgesetz direkt-demokratisch legitimiert. Entweder weil das Referendum ergriffen wurde und das Gesetz in einer Volksabstimmung angenommen wurde, oder weil das Referendum eben nicht ergriffen wurde, der Souverän dies aber hätte tun können. Es wäre deshalb undemokratisch, wenn ein Gesetz, welches die direktdemokratischen Hürden genommen hat, von einem Gericht ausgehebelt würde.
Wir denken – ja – es funktioniert. Die Beweise dafür sind Abstimmungen wie die zu den Themen CO2 und E-ID, welche massiv gefördert und trotzdem nicht angenommen wurden. Zudem hat ein Team der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in den letzten Jahren jeweils die eidgenössischen Wahlen beobachtet.
Es kann sein, dass einzelne Kontrollpunkte nicht eingehalten werden.
Falls man dazu Evidenz hat, kann jede Privatperson eine Anzeige einreichen. Jeder Polizeiposten nimmt eine Strafanzeige mündlich oder schriftlich entgegen. Sie können auch die Staatsanwaltschaft informieren.
Hier können Sie das Ergebnis unserer internen Analyse zum Wahlvorgehen bei Referenden und Iniativen im September 2021 downloaden:
Das File kann durch die Druckereinstellungen auf Ihrem Drucker in schwarz/weiss gedruckt werden.
Wir erhalten gesamthaft zwischen 200-300 Mails pro Tag und können diese schlichtweg aus Kapazitätsgründen nur teilweise beantworten. Dazu kommt, dass wir weder medizinische noch rechtliche oder politische Experten sind. Oft müssen wir, wie Sie, erst Antworten suchen gehen. Nüd für unguet….
Bei Gemeinnützigkeitsnachweis können Spenden von über Fr. 100 auf der Steuererklärung abgezogen werden.
FdV konnte sich nach Anträgen in bisher 4 Kantonen nicht als gemeinnütziger Verein registrieren lassen. Wir werden jedoch noch in weiteren Kantonen vorstellig werden über die nächsten Monate.
Ihre Spende kann also NICHT von der Steuer abgezogen werden. Ausser Sie wohnen in einem grosszügigen Kanton 😉
Bei Spenden über Fr. 5000 wird für Fdv in den meisten Kantonen sogar eine Schenkungssteuer fällig. Diese Steuerformulare müssen wir im Namen der Schenkenden ausfüllen und bis zu 15% des Betrages an den Kanton des Schenkenden abliefern.
Falls Sie also eine grössere Spende machen wollen: bitte kontaktieren Sie uns vorgängig.
Die Abstimmungsfrage übernimmt die offizielle Überschrift des Erlasses vom Parlament. Die vom Parlament verabschiedete Überschrift ist bei der Formulierung einer Abstimmungsfrage immer massgebend, weil sie eine eindeutige Identifikation der Vorlage ermöglicht. Für einen genauen Beschrieb einer Abstimmungsvorlage gibt es die Erläuterungen des Bundesrates. In den Erläuterungen zu den Änderungen des Covid-19-Gesetzes wird an mehreren Stellen das Covid-Zertifikat genannt und beschrieben, worum es dabei genau geht.
Quelle: https://www.edi.admin.ch/edi/de/home/dokumentation/abstimmungen/covid-19-gesetz.html
FdV übernimmt keine Verantwortung für Inhalte und Empfehlungen dieser Links.
Masken und Testen in Schulen
https://www.lehrernetzwerk-schweiz.ch/
https://hot-sips.com/links-weitere-unterlagen/
Serafe, Steuern und Krankenkasse
https://hot-sips.com/links-weitere-unterlagen/
Klagen, Strafanzeigen, Bussen
https://wirfuereuch.ch/informationen/