Das Juristenkomitee befasst sich mit brisanten Themen

MENSCH VERSUS PERSON / BEHÖRDEN = FIRMEN»
– belastbare Theorien oder nutzlos-gefährlicher Irrglaube

In der Schweiz hat sich rund um die Theorien «Mensch versus Person» und «Behörden = Firmen» in Teilen der Freiheits- und Bürgerrechtsbewegung in den letzten Jahren eine wachsende Anhängerschaft gebildet. Das Juristenkomitee hat nun in einer Kurzanalyse die Kernelemente der beiden Theorien einer kritischen Prüfung unterzogen und ist zum Schluss gekommen, dass diese unhaltbar sind.

Glaube wenig, hinterfrage viel, denke selbst. Das stand auf einigen Schildern, die an den ersten Mahnwachen der Schweizer Grundrechtsbewegung im Frühjahr 2020 zu sehen waren. Der Spruch gilt für die von Massenmedien verbreiteten Thesen genauso wie für diejenigen von alternativen Medien und Quellen.

Verfassungsverletzungen der letzten zwei Jahre seitens Regierung und Parlament waren gravierend und haben vielschichtige Ursachen. Die Reaktion auf eine solche Krisensituation darf jedoch keine Staatsverweigerung sein. Unsere direkte Demokratie mit Gewaltentrennung und Partizipation des Bürgers ist konzeptionell gut, funktioniert aber z.B. wegen der Beeinflussung von Politikern durch Lobbyisten oder dem Versagen der kritischen Berichterstattung in den Leitmedien nur noch eingeschränkt.

Die Verfassungsfreunde betrachten die beiden Theorien «Mensch vs Person» und «Behörden = Firmen» analog dem Juristenkomitee als unhaltbar. Sie binden Ressourcen am falschen Ort, liefern den Leitmedien Steilpässe für die Diffamierung und Schwächung der Bürgerrechtsbewegung. Mehr Partizipation und Engagement im politischen System und nicht eine Abkehr vom Staat muss aus unserer Sicht die Reaktion auf das Staatsversagen während den letzten beiden Jahren sein.

Wir danken dem Juristenkomitee für die fundierte und lesenswerte Analyse!

Kurzanalyse des Committee Board «Mensch-Person-Firma»

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