Die NZZ scheitert am Covid-Gesetz

Die NZZ breitet auf einer Seite die Argumente des Bundesrates aus. Von einer sachlichen oder gar kritischen Auseinandersetzung keine Spur. Bringt sich die NZZ bereits in Stellung für die Regierungsmillionen, die mit dem Covid-19-Gesetz grosszügig an die Medien verteilt werden sollen?

 

So darf Fabian Schäfer in seinem Artikel schreiben, beim Covid-Gesetz gehe es nicht um das grosse Ganze. Es gehe nicht um die bundesrätliche Corona-Politik. Es gehe – Zitat NZZ: «um ein laues Lüftchen». Journalist Schäfer hat offensichtlich ganz vergessen, kurz im Gesetz nachzulesen, was drinsteht. Viel Aufwand hätte das nicht gebraucht. Schon in Artikel 1a zementiert dieses «laue Lüftchen» eine ungeheure Machtausweitung:
Dort steht: «Der Bundesrat legt die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens fest.» So viel Macht hatte der Bundesrat nicht einmal im Zweiten Weltkrieg. Die NZZ will es nicht wahrhaben.

 

Auch bei der Zulassung von Arzneimitteln verlässt sich Fabian Schäfer ausschliesslich auf die Botschaft des Bundesrates. Er hinterfragt nicht, weshalb im Gesetz von «Arzneimitteln» die Rede ist und sich der Stimmbürger auf die Versprechen der Politik verlassen muss, dass damit keine Impfstoffe gemeint seien. Denn für alle ausser dem Bundesrat und seinem Journalisten Schäfer fallen Impfstoffe eindeutig unter Arzneimittel. Weshalb schreibt die Regierung das Gesetz also anders, als es gemeint sein soll? Fragen, die man wohl besser nicht stellt, zu einem Zeitpunkt, in dem Regierungsmillionen zum Greifen nah sind. Das dringlich erklärte Covid-Gesetz hat seine Wirkung längst entfaltet. Im eigenen Blatt hat die NZZ schon bestätigt, dass sie die Millionen der Regierung zur «Medienförderung» annehmen werde. Cash is King.

Wer nach so viel rückhaltlosem Regierungssupport ausreichend Leidensfähigkeit mitbringt, um den Text von Fabian Schäfer weiterzulesen, stösst spätestens jetzt auf Spekulationen, die an Naivität nicht mehr zu überbieten sind. «Bei Restaurants ist keine selektive Öffnung zu erwarten», mutmasst Schäfer, der Impfstatus werde keine Rolle spielen. Dumm nur, dass der Bundesrat zeitgleich, als die schlecht recherchierten Worte Schäfers in Druck gingen, mitteilte, dass Restaurants, die nicht auf dem Impfzertifikat bestehen, weniger Gäste zulassen dürfen und strengere Schutzkonzepte zu befolgen haben.

Und natürlich widersteht auch Schäfer der Versuchung nicht, zur schlimmsten aller Keulen zu greifen. Dass der Begriff «Ermächtigungsgesetz» nicht von den Verfassungsfreunden eingeführt wurde, sondern von dem Staatsrechtler Prof. Dr. rer. publ. Dr. iur. h. c. Andreas Kley von der Universität Zürich, hat er nicht mitgekriegt. Journalist Schäfer hat sein Studium der Politikwissenschaften erfolglos abgebrochen. Ob er das Gesetz besser verstanden hat als der Staatsrechtsprofessor der Universität Zürich, entscheidet der Leser.

Einst war die NZZ für kritische Recherche und intelligente Analysen bekannt. Kann die NZZ das noch, auch und vor allem beim Thema Covid-19? Ein weiterer Anlauf ist krachend gescheitert.

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