Bundesgerichtsentscheid zu den Abstimmungsbeschwerden vom Juli

Alle 6 Beschwerden wurden vom Bundesgericht mittels NICHTEINTRETENSENTSCHEID abgewiesen, also ohne eine Beurteilung in der Sache selbst.


Drei Anwälte, haben umfangreiche und detaillierte Beschwerden eingereicht, darunter auch Philipp Kruse (34 Seiten Beschwerde,12 Seiten Replik).

Das Bundesgericht hat seine Beschwerde zusammen mit 5 anderen Beschwerden mittels formelhaftem Satz zu einem einzigen Verfahren vereinigt und sodann ohne aussagekräftige Begründung kurz mitgeteilt, dass das Bundesgericht auf solche Beschwerden gemäss steter Praxis nicht eintritt.

Die Enttäuschung ist gross. Mit diesem Signal vom Bundesgericht wird immer klarer: unser Rechtstaat ist tatsächlich in Gefahr. Das Bundesgericht nimmt seine Aufgabe als unabhängige richterliche Kontrollinstanz selbst dort nicht wahr, wo es dazu verpflichtet wäre und erhebliche Veranlassung hätte. Durch seine einseitigen, unvollständigen und irreführenden Informationen im Vorfeld der Abstimmung hat der Bundessrat klare gesetzliche Pflichten verletzt, und er die verfassungsrechtliche Garantie der politischen Rechte ignoriert, welche die freie Willensbildung und die unverfälschte Stimmabgabe schützt. Ein solches Vorgehen der Landesregierung beschädigt die Grundlagen unserer Demokratie.

Was aber wichtig ist für ALLE:
Vorsicht mit vorschnellen Bundesgerichtsbeschwerden von Laien! Wenn es zu viele Beschwerden gibt, ist die Gefahr einer „billigen Abfertigung“ für alle viel grösser als bei wenigen professionell angefertigten Beschwerden.

Philipp Kruse empfiehlt:
«Wir müssen dem Bundesrat viel früher auf die Finger schauen und versuchen – mit juristischen Argumenten und öffentlichkeitswirksam – Gegensteuer zu geben.
Meines Erachtens auch mit offenen Briefen und mit Pressekonferenzen, analog den Anwälten für Aufklärung in Deutschland und in Österreich».

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