Stimmrechtsbeschwerde gegen Abstimmungsbüchlein

Der Text des Covid-19-Gesetzes im Abstimmungsheft vom 13. Juni 2021 ist derjenige, der am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedet wurde. Seit seinem Inkrafttreten wurde das Gesetz jedoch mehrfach massiv verschärft. Die Verfassungsfreunde haben den Bundesrat schriftlich aufgefordert, diese Änderungen zu kommunizieren. Leider hat die Bundeskanzlei in ihrer Antwort keinerlei Absicht erkennen lassen, die Stimmbürger korrekt zu informieren.

In den letzten Tagen ging bei den Verfassungsfreunden eine regelrechte Nachrichtenflut von empörten Stimmbürgern ein. Viele Schweizer sehen in dem Vorgehen des Bundesrates ein bewusstes und absichtliches Täuschungsmanöver. In den sozialen Medien wurde dazu aufgerufen, massenhaft Stimmrechtsbeschwerden einzulegen.

Die Empörung über das mehr als nur fragwürdige und unethische Vorgehen der Regierung ist für die Verfassungsfreunde sehr gut nachvollziehbar. Wir sind in Kontakt mit ausgewählten Beschwerdeführern und erachten es als sehr sinnvoll, wenn einzelne Stimmbürger eine Beschwerde einreichen. Diese Beschwerden müssen korrekt verfasst sein, wofür ausreichende juristische Kenntnisse vonnöten sind.

Es dient der Sache nicht, wenn die Behörden mit einer Vielzahl von Beschwerden geflutet werden. Im Gegenteil wird die Aussicht auf Erfolg einer Stimmrechtsbeschwerde geschmälert, wenn diese mit einer Vielzahl anderer Beschwerden konkurriert, die allenfalls ungenügend begründet oder mit Formfehlern behaftet sind.

Wir hoffen, dass der Bundesrat die Chance ergreift, mittels aktiver Kommunikation die bisherigen Verfehlungen zu korrigieren.

Unseren Brief an den Bundesrat sowie die Antwort der Bundeskanzlei finden Sie unten.

Brief an Bundesrat

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Antwort Bundeskanzlei

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