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Die Abstimmungsfrage zum Covid-Gesetz ist manipulativ. Die Argumente der Befürworter werden direkt in die Abstimmungsfrage integriert. Staatspolitisch und gesellschaftlich gewichtige Argumente der Gegner werden komplett weggelassen. Ein solches Vorgehen verfälscht das Abstimmungsverhalten der Stimmbürger und ist einer direkten Demokratie unwürdig.
Bundesrat und Parlament erhalten im Abstimmungsbüchlein ein Vielfaches an Platz zur Darlegung der eigenen Argumente im Vergleich zum Referendums- bzw. Initiativkomitee.
Die Abstimmungsempfehlung von Bundesrat und Parlament auf der Rückseite des Abstimmungsbüchleins soll künftig unterlassen werden. Bundesrätliche Empfehlungen haben aufgrund der Bekanntheit und der Magistraten einen starken Einfluss auf die Meinungsbildung und beeinflussen die Meinungsbildung der Stimmbürger zu stark. Wird ein Referendum oder eine Initiative ergriffen, besteht ganz offensichtlich ein Bedürfnis der Bevölkerung, sich im politischen Prozess einzubringen und/oder es besteht eine Unzufriedenheit mit dem Gesetzesvorschlag des Parlaments.
Roger Köppel in Weltwoche Daily, 12.11.2021:
„Das ist die grösste, manipulative Irreführung des Stimmbürgers, die ich erlebe. Das ist ein Skandal! Der Text auf diesem Stimmzettel: Massiv irreführend, massiv einseitig, massiv manipulativ. Mit keiner Silbe wird das Covid-Zertifikat erwähnt. Dieser Text ist eine Schande für die Schweizerische Eidgenossenschaft!“
Dr. Gerald Brei, Rechtsanwalt:
„Das Bundesgericht hat Anfang August 2021 alle Abstimmungsbeschwerden zur ersten Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 als unzulässig abgewiesen, weil die Abstimmungserläuterungen nicht direkt gerichtlich anfechtbar seien. Damit ist Tür und Tor geöffnet für Manipulationen aller Art. Diesen rechtsfreien Spielraum nutzt der Bundesrat hemmungslos aus, um in irreführender Weise für die rechts- und verfassungswidrigen, neuen Vorschriften im Covid-19 Gesetz zu werben. Entgegen Art. 34 BV ist damit eine freie Willensbildung und eine unverfälschte Stimmabgabe nicht möglich. Das Vorgehen des Bundesrats verletzt massiv die Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns (Art. 5 BV). Das ist staatsrechtlich und demokratiepolitisch ein Skandal ersten Ranges.“
Julian Zaccaron, Bergführer:
„Diese Abstimmungsfrage ist eine Mogelpackung sondergleichen. Mir ist schleierhaft, wie so etwas in der Vorzeige-Demokratie Schweiz möglich ist. Es ist offensichtlich, dass man da mit allen Mitteln, auch mit Täuschung, ein Ja erreichen will.“
Dr. Klaus Rüdiger, Historiker, Beirat Freunde der Verfassung:
„Eine freie und unverfälschte Meinungsbildung ist eine Grundvoraussetzung für demokratische Abläufe. Dafür benötigt die stimmberechtigte Bevölkerung korrekte Informationen. Wird die Meinungsbildung durch ein zentrales und offizielles Informationsmittel wie den Stimmzettel einseitig beeinflusst, liegt ein schwerwiegender demokratietheoretischer Missstand vor.“
Sandro Meier, Ökonom, Vorstand Freunde der Verfassung:
„Mit dieser Abstimmungsfrage degradiert sich die Schweiz auf das Niveau einer Bananenrepublik. Ganz Offensichtlich fängt das Marketing für eine Vorlage bereits beim Namen des Gesetzes an.“
Heidi Joos, Geschäftsführerin Avenir50plus, ehem. Kantonsrätin:
„Irreführend und manipulativ, die Abstimmungsfrage.
Kein Arbeitsloser verliert bei einem NEIN auch nur einen Franken Taggeld, erspart bleibt ihm hingegen Überwachung und Zweiklassengesellschaft.“
Marion Russek, Unternehmerin, Co-Präsidentin Freunde der Verfassung:
„Dass ein Stimmzettel in der Schweiz so irreführend sein kann, stellte ich mir niemals vor!
Unsere demokratischen Prozesse demontieren sich damit grad selbst: diese Täuschungstaktik der Wähler ist fern jeglicher Transparenz und faktenbasierten Information.“