Ewige «Worst-Case»-Logik des Bundesrates: illegal und verfassungswidrig

Stellungnahme des Committee Board zum Grundlagenpapier des Bundesrats (EDI) – Juristen Komitee

(Zusammenfassung)

Der Bundesrat hat am 30. März 2022 die «besondere Lage» aufgehoben (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-87801.html) und gleichentags den Kantonen ein «Grundlagenpapier (https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes/konsultation-kantone.html)» zur Stellungnahme zugestellt. Darin deklariert er aufgrund angeblich «fortbestehender Unsicherheiten» im Zusammenhang mit der «Covid-19-Pandemie» eine «Übergangsphase bis mindestens zum Frühling 2023». Während dieser Zeit sollen Bund und Kantone neben gewissen Vorbereitungshandlungen alle bisherigen Massnahmen jederzeit wieder aktivieren können.

???? Dabei lässt der Bundesrat überfällige und zwingend zu berücksichtigende Erkenntnisse aus der Covid-19-Krise der letzten 27 Monate völlig unbeachtet. Dementsprechend setzt der Bundesrat unverändert auf ein längst überholtes WHO-Konzept des Pandemie-Managements:

❌ für Diagnosezwecke nachweislich untaugliche PCR-Tests;

❌ willkürliche Isolation und systematischer Ausbau des Contact-Tracing;

❌ verfassungsfeindliches 3G-Regime;

❌ unwirksame, risikobehaftete mRNA-Impfungen;

❌ Verhandlungen über Kompetenzerweiterungen der WHO.

Stattdessen sind längst überfällige Massnahmen sicherzustellen:

✅ unabhängige, kritische Überprüfung des gesamten bisherigen «Pandemie-Managements» des BR (Qualitätskontrolle);

✅  Methoden zur zuverlässigen Krankheitsdiagnose;

✅  ausreichende Spital- und Personalkapazitäten;

✅  längst bekannte und wirksame Alternativen zu mRNA-Injektionen sind zuzulassen und bekanntzumachen.

???? Zudem hat der Bundesrat alle Verhandlungen mit der WHO abzubrechen, welche die Schweiz unter dem Vorwand einer (von der WHO willkürlich ausgerufenen) «Pandemie» zur blossen Weisungsempfängerin der WHO degradieren würden. Die Entscheidungsgewalt über die Dauer von Notstandsregelungen, Sonderkompetenzen und Sondermassnahmen muss gemäss gültiger BV 1999 zwingend in der Schweiz verbleiben. Dabei sind Demokratie, Grundrechte und Gewaltentrennung auch in «Pandemie»-Zeiten zu schützen.

Zum vollständigen Artikel des Juristen Komitee: https://juristen-komitee.ch/2022/04/26/stellungnahme-zum-grundlagenpapier-normale-lage-des-edi/

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